Päivi Räsänen: «Schockiert und tief enttäuscht»
Räsänen ist Mitglied des Parlaments und ehemalige finnische Innenministerin. Die Anklage gegen sie: Sie hatte im Jahr 2004 (!) eine Broschüre veröffentlicht, in der sie eine traditionelle Sichtweise auf Ehe und Sexualität zum Ausdruck brachte. Das Gericht warf ihr vor, sie habe die Broschüre «der Öffentlichkeit zugänglich gemacht», die «Meinungen enthält, die Homosexuelle als Gruppe aufgrund ihrer sexuellen Orientierung beleidigen». Der lutherische Bischof Juhana Pohjola, der die Broschüre mitveröffentlicht hatte, wurde ebenfalls verurteilt.
Deswegen fand der finnische Oberste Gerichtshof sie nun der «Hassrede» schuldig, nachdem sie in Vorinstanzen zweimal freigesprochen worden war. Das Gericht bezog sich auf einen Artikel des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel «Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit».
Räsänen drohen nun Geldstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro, und das Gericht ordnete an, dass die beanstandeten Äusserungen «aus dem öffentlichen Zugang entfernt und vernichtet» werden müssen.
Schockiert und enttäuscht
Räsänen erklärte nach dem Urteil: «Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäusserung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äussern.» Und weiter: «Ich hole mir derzeit rechtlichen Rat zu einer möglichen Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein. Hier geht es nicht nur um meine Meinungsfreiheit, sondern um die jedes Einzelnen in Finnland. Ein positives Urteil würde helfen zu verhindern, dass andere unschuldige Menschen dieselbe Tortur durchleben müssen, nur weil sie ihre Überzeugungen teilen.»
«Staatszensur»
In einer ersten Reaktion erklärte Paul Coleman, Direktor der Menschenrechtsorganisation «ADF International» (ADF), die Räsänen unterstützt hatte: «Die Verurteilung wegen einer einfachen Kirchenbroschüre, die vor Jahrzehnten veröffentlicht wurde – noch bevor das Gesetz, auf dessen Grundlage sie verurteilt wurde, überhaupt verabschiedet worden war –, ist ein empörendes Beispiel für staatliche Zensur. Diese Entscheidung wird eine stark abschreckende Wirkung auf das Recht aller auf freie Meinungsäusserung haben.»
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Datum: 27.03.2026
Autor:
Reinhold Scharnowski
Quelle:
Livenet / Christian Times