Immer wieder Christianophobie in Europa
Vor drei Jahren ahnte Matthew Grech noch nicht, dass sich seine Geschichte zu einem jahrelangen Gerichtsverfahren – und zu einem Präzedenzfall im Bereich Verletzung der Meinungsfreiheit entwickeln würde. Der Hintergrund: Im Jahr 2016 war Malta das erste EU-Land, das «Konversionstherapien» verbot, obwohl die Diskussionen über die Definitionen des Begriffs und seine genauen Bedingungen noch andauern.
Matthew Grech beschloss, dass es an der Zeit war, sein Zeugnis zu teilen – von der Annahme eines schwulen Lebensstils bis hin zu seiner Bekehrung zum Christentum. Nachdem seine Geschichte auf PMnews Malta erschienen war, gab es einige Beschwerden. Grech sah sich bald mit einer polizeilichen Anzeige und einer Strafverfolgung wegen Verstosses gegen Maltas Gesetz zur Bestätigung der sexuellen Orientierung, des Geschlechts und der Geschlechtsausdrucksform konfrontiert. Grech verteidigte sich: Er hatte lediglich seine persönliche Lebensgeschichte erzählt und keine «Konversionstherapie» angeboten. Nach längeren Verhandlungen wurde er schliesslich freigesprochen.
Strassenprediger im Visier
Grech ist nicht der Einzige, der wegen der Äusserung persönlicher Überzeugungen mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert ist. Der britische Pastor Dia Moodley predigte oft auf der Strasse – in England ein Grundrecht. Zweimal wurde er bei diesen Strassenpredigten festgenommen, weil er sich kritisch zur Transgender-Ideologie äusserte und die Unterschiede zwischen Christentum und Islam darlegte. Die erste Festnahme geschah im Jahr 2024 und war mit der Auflage verbunden, seine Schilder für die Strassenpredigten zu vernichten. Ihm wurde zudem untersagt, während seiner Predigten andere Religionen als seine eigene zu kommentieren. Nach einer Intervention der Menschenrechtsorganisation ADF International wurden diese Auflagen später zurückgenommen.
Im November 2025 wurde er erneut festgenommen, weil sich ein Paar über seine Ansichten zur Transgender-Ideologie bei der Polizei beschwert hatte. Die Beamten verhafteten ihn und stützten sich dabei auf das «Gesetz zur öffentlichen Ordnung» von 1986; sie warfen ihm «Anstiftung zu religiösem Hass» und eine «religiös verschärfte Straftat» vor. Die Behörden hielten ihn acht Stunden lang in einer Zelle fest, wo ihm laut der ADF-Pressemitteilung die medizinische Versorgung für seine chronischen Herzprobleme vorenthalten wurde.
«Bestürzender Trend»
Laut «Christian Network Europe» gebe es noch weitere ähnliche Beispiele, die auf einen beunruhigenden Trend hinweisen, der als «Christianophobie» bezeichnet wird und sich auf die Angst vor oder den Hass auf Christen und ihren Glauben bezieht. So berichtete die «Beobachtungsstelle für Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Christen» (OIDAC), dass ein finnisches christliches Ehepaar wegen «Körperverletzung» und der Zufügung «psychischen Leids» verurteilt wurde, nachdem es für einen jungen Mann gebetet hatte, der mit seiner Sexualität zu kämpfen hatte. Obwohl der Mann ursprünglich um Hilfe gebeten hatte, zeigte er das Paar später bei den Behörden an, und das Gericht entschied zu seinen Gunsten.
In Spanien leitete das Ministerium für Gleichstellung eine Untersuchung gegen sieben katholische Diözesen ein, denen bei der Ausübung ihrer Seelsorge Verstösse gegen das Trans-Gleichstellungsgesetz von 2023 vorgeworfen wurde. Dieses Gesetz enthält vage und ungenaue Formulierungen; es stellt jede Handlung unter Strafe, die «darauf abzielt, die sexuelle Orientierung, die Geschlechtsidentität oder den Geschlechtsausdruck von Personen zu verändern, selbst mit deren Einwilligung».
Anja Tang, Direktorin von OIDAC, stellt einen anhaltenden Trend zur Kriminalisierung von Christen fest, die lediglich ihre persönlichen Überzeugungen teilen und Seelsorge leisten. Formulierungen wie «Unterdrückung des sexuellen Ausdrucks» seien im Strafrecht nicht hilfreich, so Tang, da sie mehr Fragen aufwerfen als Antworten geben. «Diese Bestimmungen schaffen Rechtsunsicherheit darüber, welche Gespräche – oder sogar Gebete – als strafbar angesehen werden könnten», sagt sie.
Was tun?
Was können Christen – gerade angesichts solcher verwaschenen Formulierungen – tun, wenn es legale Konsequenzen haben kann, wenn man seine Glaubensüberzeugungen weitergibt? Anja Tang betont, dass es wichtig ist, nicht von christlichen Überzeugungen abzurücken. Auch wenn es mehr Mut erfordere, seine Überzeugungen zu teilen, sei es umso wichtiger, trotz anhaltender Widerstände weiterhin seine Stimme zu erheben.
Gleichzeitig sei es wichtig, auf allen Ebenen eine Kultur des Dialogs zu fördern, die Meinungsverschiedenheiten toleriert, sagt sie. Regierung und Strafverfolgungsbehörden müssten sich der Rechte auf Religionsfreiheit stärker bewusstwerden, die auch hier in Europa geschützt werden müssen. Und schliesslich: «Darüber hinaus ist es unerlässlich, sich über unsere eigenen Rechte als Christen zu informieren und genau zu wissen, was diese beinhalten.»
«Christianophobie» zum ersten Mal in der EU erwähnt
OIDAC berichtete, dass die EU am 21. Januar zum ersten Mal den Begriff «Christianophobie» ausdrücklich in einem offiziellen parlamentarischen Text verwendet hat. In Ziffer 84 der Resolution TA-10-2026-0014 wird erklärt, dass das Parlament: «…bedauert, dass, obwohl das Christentum mit mehr als 380 Millionen Betroffenen nach wie vor die am stärksten verfolgte Religion der Welt ist, es jedoch keinen europäischen Koordinator gibt, der für die Bekämpfung von Christianophobie zuständig ist, obwohl ein Koordinator für die Bekämpfung von Islamophobie ernannt wurde».
OIDAC kommentiert: «Indem das Parlament das Thema in diesem Rahmen darstellt, anerkennt es nicht nur das weltweite Ausmass der Christenverfolgung, sondern macht auch auf eine institutionelle Asymmetrie innerhalb der bestehenden Antidiskriminierungsstruktur der EU aufmerksam.» Man darf gespannt sein, ob diesem Report Taten folgen.
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Datum: 25.03.2026
Autor:
Reinhold Scharnowski
Quelle:
Livenet / Christian Network Europe / OIDAC