«Darf ich das noch predigen?»
Die Urteile zeigen, dass Spannungen zunehmen. Zugleich machen sie deutlich, dass wichtige Freiheiten weiterhin bestehen.
In Malta wurde der Aktivist Matthew Grech vom Vorwurf freigesprochen, für sogenannte Konversionspraktiken geworben zu haben. Gleichzeitig wurde die finnische Politikerin Päivi Räsänen am 26. März 2026 vom Obersten Gericht in Finnland für eine queer-kritische Aussage verurteilt, nachdem sie zuvor in zwei Instanzen freigesprochen worden war. Verurteilt wurde sie, weil sie eine Lebensführung als Störung bezeichnet hat. Beide Fälle werden in christlichen Kreisen aufmerksam verfolgt, weil sie grundlegende Fragen zur Religions- und Meinungsfreiheit berühren.
Der Rechtsstreit um Räsänen begann, nachdem sie einen Bibelvers in den sozialen Medien veröffentlicht hatte. Damit kritisierte sie, dass ihre Kirche eine queere Veranstaltung unterstützte. Auch wenn sie für diesen Tweet freigesprochen wurde, hat der Fall viele Christen verunsichert. Vielleicht kennst du diese Frage auch: Wie frei kann ich heute noch predigen oder öffentlich Stellung beziehen? Vor allem, weil heute viele Predigten öffentlich auf Livestream und YouTube zu sehen sind.
Manche beginnen bereits, sich selbst zu zensieren. Ich glaube, das wäre der falsche Weg. Die Kirche war nie dazu berufen, dem Zeitgeist zu folgen, sondern Christus. Gerade in gesellschaftlich sensiblen Fragen braucht es Leiterinnen und Leiter, die wissen, woran sie glauben, und die ihren Glauben verständlich erklären können.
Was weiterhin gilt
Grundsätzlich gilt weiterhin: Die Meinungsfreiheit schützt auch Überzeugungen, die gesellschaftlich umstritten sind. Dazu gehört auch die aus der Bibel abgeleitete Überzeugung, dass Gott die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau geschaffen hat. Pastoren dürfen diese biblische Sicht lehren und verkündigen. Der Auftrag der Kirche ist es, ihren Mitmenschen aus Liebe das befreiende Evangelium weiterzugeben. Dazu gehört auch, ethisch-moralische Orientierung aus Gottes Wort zu lehren, die uns in unserer gottgegebenen Würde leiten soll – auch dann, wenn dies nicht der Mehrheitsmeinung entspricht.
«Die Meinungsfreiheit schützt auch Überzeugungen, die gesellschaftlich umstritten sind.»
Gleichzeitig gibt es rechtliche Grenzen, die wir ernst nehmen müssen. In der Schweiz verbieten Artikel 261 und folgende des Strafgesetzbuches (StGB), Menschen öffentlich wegen ihrer Rasse, Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu diskriminieren oder herabzusetzen. Diese Bestimmungen schützen die Würde von Menschen und gehören zu unserem rechtlichen Rahmen.
Warum viele Christen verunsichert sind
Trotzdem zeigen solche Verfahren eine Entwicklung, die viele Christen nachdenklich macht. Der Religionsfreiheitsanwalt Paul Coleman[1] sprach davon, dass solche Prozesse eine abschreckende Wirkung auf die freie Rede haben könnten. Tatsächlich wächst die Unsicherheit: Was darf ich noch sagen? Wo beginnt ein rechtliches Risiko? Wie spreche ich über Themen, die gesellschaftlich stark emotionalisiert sind? Diese Fragen sind verständlich – besonders für Pastorinnen und Pastoren, die öffentlich lehren und Verantwortung tragen.
Fünf Gedanken für deinen Dienst
1. Verkündige weiterhin das ganze Evangelium. Die Bibel spricht über viele Lebensbereiche – auch über Ehe, Sexualität, Geld, charakterliche Reife, Umgang mit Zorn, Nachfolge und Heiligung. Alle diese Themen gehören weiterhin zur Lehre der Kirche und sollten nicht aus Unsicherheit ausgeklammert werden. Wir sollten uns vom gesellschaftlichen Gegenwind nicht lähmen lassen. Die Aufgabe der Kirche hat sich nicht verändert. Wir sind weiterhin aufgerufen, das Evangelium zu verkündigen, Menschen zu Jesus einzuladen und Orientierung aus der Bibel zu geben. Gerade deshalb ist es wichtig, Klarheit und Weisheit miteinander zu verbinden.
2. Sprich die von dir erkannte Wahrheit in Liebe. Menschen sollen in unseren Worten spüren, dass wir sie gewinnen wollen – nicht verurteilen.
3. Unterscheide zwischen Lehre und Angriff. Eine biblische Aussage über Lebensführung soll sachlich erfolgen und keinerlei persönliche Abwertung von Menschen beinhalten. Du darfst klar lehren – aber deine Sprache soll respektvoll bleiben. Christliche Verkündigung soll Orientierung geben, sie darf aber nicht die Würde eines Menschen in Frage stellen.
4. Sei besonders bedacht im öffentlichen Raum und in sozialen Medien. Aussagen werden dort schnell verkürzt oder aus dem Zusammenhang gerissen.
5. Bleibt eine Kirche für alle Menschen. Jesus hat Menschen eingeladen – auch solche, die mit seinem Anspruch gerungen haben. Kirchgemeinden sollen Orte sein, an denen Menschen das Evangelium hören und echte Begegnung und Annahme erleben können.[2]
«Gerade jetzt braucht unsere Gesellschaft Gläubige, die klar glauben, respektvoll reden und verantwortungsvoll handeln.»
Fazit
Trotz gesellschaftlicher Veränderungen gilt: Christen haben weiterhin das Recht, ihren Glauben öffentlich zu leben und zu erklären. Meinungs- und Religionsfreiheit sind wichtige Grundlagen unserer Gesellschaft. Diese Freiheiten gilt es zu schätzen und verantwortungsvoll zu nutzen. Gerade jetzt braucht unsere Gesellschaft Gläubige, die klar glauben, respektvoll reden und verantwortungsvoll handeln. Menschen suchen Orientierung – nicht nur Meinungen. Die Frei- und Landeskirchen haben hier etwas beizutragen.
Darum mein Aufruf an dich als Pastorin oder Pastor: Predige mutig! Lass dich nicht einschüchtern. Verkündige das Evangelium klar und liebevoll. Und bleibe Teil einer Kirche, die Menschen einlädt, Jesus kennenzulernen. Denn unsere Aufgabe bleibt dieselbe – auch in herausfordernden Zeiten.
Zum Autor: Peter Schneeberger ist Dozent für Praktische Theologie am TSC, Berater und Dozent der FEG Schweiz und der Präsident vom Dachverband Freikirchen und christliche Gemeinschaften Schweiz.
[1] «This decision will create a severe chilling effect for everyone’s right to speak freely.» Paul Coleman, https://adfinternational.org/ (31.03.2026).
[2] Weitere Ausführungen findet man in der Publikation der Deutschen Evangelischen Allianz «Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen. Bad Blankenburg 2017, Seite 9 .
Datum: 02.04.2026
Autor:
Peter Schneeberger
Quelle:
Livenet