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Darf man laut über die Hölle predigen?

Prediger mit Lautsprecher sollen verboten werden (Symbolbild)
Einer englischen Gemeinde wurde von den politischen Behörden verboten, bei ihren wöchentlichen Freiversammlungen Lautsprecher zu gebrauchen – und über die Hölle zu predigen.

Das Predigen auf der Strasse ist in Grossbritannien verbreiteter als bei uns. Die Bread of Life Community Church in Essex wurde nun von den Behörden angewiesen, bei ihren wöchentlichen Freiversammlungen, die sie seit Jahren ausübt, keine Lautsprecher mehr zu verwenden – und in ihren Predigten nicht die Hölle zu erwähnen. Ein Verstoss dagegen könne zur Anzeige führen.

Damit wird nicht nur ein einzelner Strassenprediger, sondern eine ganze Gemeinde unter ein Verbot gestellt.

Von Form zu Inhalt

In dem Verbot wird nun nicht nur der Einsatz von Lautsprechern vorgeworfen, sondern auch die Verbreitung «religiöser Botschaften», in denen von der «Hölle» die Rede ist; diese Botschaften könnten bei den Zuhörern «Belästigung, Beunruhigung und Bedrängnis» verursachen. «Das ist ein bedeutsamer Schritt von der Regulierung der Lautstärke hin zur Regulierung von Inhalten», stellt das «Christian Legal Center», das die Gemeinde vertritt, fest. Es gehe nicht um die Lautstärke selbst, sondern um «Unbehagen mit der Botschaft selbst».

Andrea Williams, Geschäftsführerin des Christian Legal Center, sagte: «Dies ist eine äusserst besorgniserregende Entwicklung. Anordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die eigentlich dazu dienen, echtes asoziales Verhalten zu bekämpfen, werden nun dazu genutzt, christliche Predigten zu unterbinden. Heute geht es um die Lautstärke, morgen um den Inhalt der Botschaft selbst. Wir erleben einen gefährlichen Abwärtstrend, der von der Lärmregulierung zur Überwachung der Theologie führt.»

Kirche geht in Berufung

Pastor Stephen Clayden von der Bread of Life Community Church sagte: «Seit sechs Jahren predigen wir in Colchester rechtmässig und friedlich die Bibel. Wir haben niemandem Schaden zugefügt. Wir lassen uns nicht einschüchtern und werden den Missionsauftrag nicht aufgeben.»

Und weiter: «Wir respektieren das Gesetz. Aber wir können und werden nicht aufhören, das Evangelium Jesu Christi zu predigen. Kein Gemeinderat hat die Befugnis, die Kirche zum Schweigen zu bringen.» Die Kirche hält zudem fest, dass viele Zuhörer öffentlich auch positiv auf die Freiversammlungen reagiert hätten. Die Community Church ist in ihrem Ort stark sozial tätig: Sie organisiert regelmässige Lebensmittelsammlungen, verteilt bei ihren Freiversammlungen warme Kleidung für Bedürftige und warme Mahlzeiten für Obdachlose.

Die Kirche erhob eine formelle Berufung gegen die Verordnung. Die Anordnungen der Behörde seien «vage und unverhältnismässig, speziell in ihrem Verbot von undefiniertem `einschüchterndem Verhalten`». In der Berufung werden zudem Bedenken hinsichtlich verfahrensrechtlicher und sachlicher Fehler vorgebracht; so gebe es keine konkret dokumentierten Vorfälle, Beweise oder konkrete Beschwerden, die die Vorwürfe der Behörden stützen.

Das Amtsgericht Essex hat bestätigt, dass die Berufung am 1. Mai 2026 um 14:00 Uhr vor dem Amtsgericht Colchester verhandelt wird.

Zum Autor: Reinhold Scharnowski (1952), Pfarrer, Netzwerker und Redaktor. Theologiestudium in Basel, dann 21 Jahre Pfarrer der FEGs in Thun und Steffisburg, 1 Jahr in den USA, Leiter von DAWN Europa, drei Jahre Mission in Bolivien. Heute im Unruhestand, seit 2012 aktiv als Redaktor bei Livenet.ch.

Datum: 25.04.2026
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Crossmap / Christian Concern

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