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Verbot von Gebetswachen aufgehoben

Die Gebetswache von «Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V.» in Regensburg. Der Verein veranstaltet Wachen in verschiedenen Städten.
Vor Abtreibungskliniken, aber auch vor gynäkologischen Praxen gibt es immer wieder stumme Gebetsproteste durch Lebensschützer. Solche Mahnwachen waren vom Land Nordrhein-Westfalen untersagt worden; jetzt wurde dieses Verbot aufgehoben.

Bereits seit 20 Jahren organisiert ein christlicher Verein regelmässige Gebets-Mahnwachen auf der anderen Strassenseite einer Praxis in Aachen, die auch Abtreibungen vornimmt. Sie sprechen die Frauen, die die Praxis besuchen nicht an; aber sie tragen Bilder von Jesus und von ungeborenen Kindern.

Erst verboten – jetzt wieder erlaubt

Paragraph 13 (Absatz 3) des «Schwangerschaftskonfliktgesetzes» in Deutschland verbietet Mahnwachen, wenn Schwangere «bedrängt oder eingeschüchtert» werden. Mit Berufung auf dieses Gesetz hatte das Land Nordrhein-Westfalen im Dezember 2024 dem Verein die monatlichen Mahnwachen in einem Umkreis von 100 Metern um die Praxis verboten. Der Verein hatte dagegen geklagt.

Nun hat das zuständige Verwaltungsgericht Aachen das Verbot aufgehoben. In der Begründung heisst es, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz weder «generell eine Meinungskundgabe noch eine Konfrontation von Schwangeren mit den Meinungen der Versammlungsteilnehmer verbietet». In dem konkreten Fall würden Schwangere nur kurz mit den Betenden in Kontakt kommen und könnten ihnen zudem ausweichen. Der Ausdruck «Spiessrutenlauf», der ein Verbot begründen würde, sei demnach nicht zutreffend.

Verbot auch in Österreich aufgehoben

Auch in Österreich hat das zuständige Verwaltungsgericht Wien in einem ähnlichen Fall ein polizeiliches Verbot aufgehoben. Der Verein «Jugend für das Leben» hatte eine Gebetswache vor Einrichtungen abhalten wollen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und dazu «Stilles, friedliches Gebet für Schutz, Würde und Bewahrung des menschlichen Lebens» angekündigt. Die Versammlung war durch die Polizei zunächst untersagt, später dann aber doch genehmigt worden. Nun hat das Verwaltungsgericht Wien «klar festgestellt, dass friedliches Beten eine durch die Verfassung geschützte Versammlung darstellt. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit gewährleistet, dass auch engagierte, friedliche Stimmen für den Schutz des menschlichen Lebens ihren öffentlichen Ausdruck finden dürfen», teilte Felix Böllmann von der Menschenrechtsorganisation ADF International mit.

In Österreich wird im Moment ebenfalls ein Gesetz diskutiert, das sogenannte «Gehsteigbelästigungen» verbieten soll, nämlich das Ansprechen oder «Bedrängen» von Personen, die zu einer Abtreibung gehen wollen. Im konkreten Fall wäre aber selbst ein solches Gesetz nicht zur Anwendung gekommen, da die Lebensrechtler die Frauen nicht ansprechen, geschweige denn belästigen, und Abstand vom Eingang der Klinik halten.

Zum Autor: Reinhold Scharnowski ist Pfarrer, Netzwerker und Redaktor. 21 Jahre war er Pfarrer der FEGs in Thun und Steffisburg, dazu Leiter von DAWN Europe und drei Jahre Missionar in Bolivien. Heute im «Unruhestand», seit 2012 aktiv als Redaktor bei Livenet.

Datum: 11.04.2026
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet / Pro Medienmagazin

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