Zürich: Sterbehilfe auch in christlichen Altersheimen
Mit 68,1 Prozent war die Zustimmung am 27. September wuchtig: Die Zürcher Stimmberechtigten sind dafür, dass der assistierte Suizid dort, wo alte Menschen gepflegt werden, als Option zugelassen werden muss. Von den rund 200 Einrichtungen im Kanton ZH sind gut zehn Prozent betroffen, die von ihrem christlichen Hintergrund her den assistierten Suizid ablehnen, wie es etwa Siegbert Reppisch, Geschäftsführer des Alterszentrums Wiesengrund in Stäfa, im Vorfeld formulierte: «In unserem Pflegeheim lassen wir Suizidhilfe durch Organisationen wie Exit nicht zu. Diese Haltung gründet in unserem christlichen Menschenbild und in der Überzeugung, dass Leben und Tod letztlich in Gottes Hand liegen.» Auch Jürgen Gatter, Gesamtleiter von acasa Männedorf, bestätigte: «Wir müssten gegen unsere eigenen Überzeugungen und gegen unser Gewissen handeln.»
Das Bundesgericht hatte bereits früher zwar eingeräumt, dass die Duldung der Suizidhilfe in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der Heime eingreife, dies aber nicht schwerwiegend sei; das Recht auf Selbstbestimmung überwiege.
Reformierte dafür, Katholische Stimme dagegen
Während der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich die Vorlage als «ausgewogene Weiterentwicklung der Regeln zum assistierten Suizid» und als «überzeugende Verbindung von Selbstbestimmung und Schutz» bezeichnete, hatte sich der Churer Bischof Joseph Maria Bonnemain im Vorfeld deutlich kritisch geäussert. Er warnte insbesondere davor, dass eine Ausweitung der Sterbehilfe gesellschaftliche Erwartungen schaffen könnte. Menschen, die sich als schwach, pflegebedürftig oder finanziell belastend wahrnehmen, könnten dadurch irgendwann das Gefühl entwickeln, mit ihrem Tod anderen einen Dienst zu erweisen.
Reaktion der Gegner: Neue Konflikte absehbar
Die Gegnerparteien SVP, EVP und EDU bedauern den Ausgang der Abstimmung. Nach dem Volksentscheid wollen sie sich gemäss einer Mitteilung dafür einsetzen, dass das neue Recht «sorgfältig, verhältnismässig und mit Respekt vor den betroffenen Menschen» angewendet wird. Man werde die Umsetzung genau beobachten, damit kein Mitarbeiter verpflichtet werde, gegen sein Gewissen an einem assistierten Suizid mitzuwirken.
Die drei Parteien weisen ausserdem darauf hin, dass für Sterbehilfeorganisationen nach wie vor keine spezifischen Zulassungs- und Qualitätskriterien bestehen. Neue Methoden der Sterbehilfe, etwa sogenannte Sterbekapseln oder Todeskragen, bergen ihrer Ansicht nach das Potenzial für künftige Konflikte. Sie erwarten vom Regierungsrat darum klare Vorgaben: «Verantwortlichkeiten und Abläufe müssen eindeutig geregelt sein.»
«Keine grossen Änderungen»?
Gesundheitsdirektorin Nathalie Rickli (SVP), die sich gegen die Vorlage ausgesprochen hatte, hielt fest, dass sich an der grossen Mehrheit der Alters- und Pflegeheime nichts ändern werde. Es bleibe eine «einstellige Zahl von christlichen Heimen, die von den neuen Regeln betroffen sind». Aber auch da erwartet Rickli laut Tages-Anzeiger «keine grosse Zahl von Sterbewilligen, die assistiert Suizid verüben wollen».
Julia Gerber Rüegg als Vertreterin des Ja-Komitees nannte das Resultat ein «starkes Zeichen, das Signalwirkung über die Kantonsgrenzen habe». Die Zürcher Lösung diene nun als «Referenzmodell».
Schaaf: «Der Staat zwingt mich»
Zu den direkt Betroffenen des Abstimmungsergebnisses zählt Kantonsrat Markus Schaaf (EVP), eine der prägenden Figuren des Gegenkomitees. Als Leiter des Alterszentrums Rämismühle bedauert er den Entscheid insbesondere mit Blick auf Menschen, die bislang zwischen Institutionen wählen konnten, die assistierten Suizid zulassen, und solchen, die dies ablehnen.
Schaaf betont, dass er die neue gesetzliche Regelung akzeptiere, hält aber fest: «Der Staat zwingt mich zu etwas, wofür es keinen Bedarf gibt».
Duldung ja, Verpflichtung nein
Gleichzeitig betont Schaaf, dass das Gesetz die Institutionen lediglich verpflichte, einen assistierten Suizid durch externe Organisationen zu dulden. Entscheidend sei nun, dass aus der gesetzlichen Duldungspflicht keine persönliche Mitwirkungspflicht für Mitarbeitende entstehe. Eine Verpflichtung, selbst Suizidhilfe anzubieten oder Mitarbeitende daran zu beteiligen, bestehe nicht. «Pflegende, Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeitenden müssen sich darauf verlassen können, dass ihre persönliche Haltung und ihr Gewissen respektiert werden.»
Weiterhin starke Palliativpflege
Unabhängig von der neuen Rechtslage wolle das Alterszentrum Rämismühle weiterhin alles daransetzen, Menschen in schwierigen Lebenssituationen umfassend zu begleiten. Dazu gehörten eine professionelle Pflege, menschliche Zuwendung, palliative Betreuung sowie auf Wunsch auch seelsorgerische Unterstützung.
Zum Autor: Reinhold Scharnowski ist Pfarrer, Netzwerker und Redaktor. 21 Jahre war er Pfarrer der FEGs in Thun und Steffisburg, dazu Leiter von DAWN Europe und drei Jahre Missionar in Bolivien. Heute im «Unruhestand», seit 2012 aktiv als Redaktor bei Livenet.
Datum: 03.10.2026
Autor:
Reinhold Scharnowski
Quelle:
Livenet, Pro Medienmagazin / Tages-Anzeiger / Ethos