Persönlicher Impuls

Wenn der Staat die Kirchen vergisst

Geistliche sind nun nicht mehr von der Militärdienstpflicht befreit
Die Abschaffung der Militärdienstbefreiung für Geistliche ist politisch vertretbar. Problematisch ist etwas anderes: Der Staat änderte das Gesetz, ohne jene anzuhören, die unmittelbar davon betroffen sind.

Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht nur an seinen Gesetzen, sondern auch daran, wie sie entstehen. Die Revision des Militärgesetzes liefert dafür ein bemerkenswertes Beispiel. Seit dem 1. Juni 2026 sind Geistliche nicht mehr von der Militärdienstpflicht befreit. Der bisherige Artikel 18 wurde gestrichen. Die politische Begründung ist nachvollziehbar: Die Kirchen haben gesellschaftlich an Bedeutung verloren, der ursprüngliche Zweck der Dienstbefreiung erscheint aus Sicht des Bundesrates nicht mehr zeitgemäss. Der Dachverband Freikirchen und christliche Gemeinschaften Schweiz hat sich am 29. Juni 2026 in einer Medienmitteilung dazu geäussert.

Darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein. Bemerkenswert ist vielmehr, dass weder Landeskirchen noch Freikirchen oder Pfarrverbände im Vernehmlassungsverfahren angehört wurden. Gerade darin liegt eine Stärke der Schweizer Gesetzgebung: Betroffene bringen ihr Fachwissen ein. Wer darauf verzichtet, schwächt Qualität und Akzeptanz der Gesetze. Darauf hat auch die NZZ hingewiesen. Gerade weil heute nur wenige Geistliche betroffen sind, wäre es ohne Weiteres möglich gewesen, gemeinsam mit den Kirchen tragfähige Lösungen zu entwickeln.

Ein konkreter Fall

Wie sich das konkret auswirkt, zeigt der Fall eines jungen Freikirchenpastors. Im Frühjahr erhielt er unvermittelt die Mitteilung, dass er wieder seiner früheren Einheit zugeteilt werde. Zunächst hielt er die Nachricht für einen Irrtum. Erst auf Nachfrage erfuhr er, dass seine Dienstbefreiung infolge der Gesetzesänderung aufgehoben worden war. Nun muss der 30-jährige Familienvater seine verbleibenden 41 Diensttage absolvieren – als Familienvater mit zwei kleinen Kindern. Gerade dieser Fall zeigt, dass die Frage heute nicht mehr Dienstbefreiung oder Militärdienst lautet. Sie lautet vielmehr: Wo können Geistliche ihre Fähigkeiten innerhalb der Armee am sinnvollsten einbringen?

Die Symbolik der Änderung

Symbolisch wiegt die Änderung weit schwerer als ihre unmittelbaren Auswirkungen. Mit der Streichung der Dienstbefreiung verabschiedet sich der Staat von einer jahrzehntelang geltenden Annahme: dass Seelsorge in ausserordentlichen Lagen eine öffentliche Aufgabe von besonderem Wert ist.

Die eigentliche Bedeutung dieser Revision liegt deshalb nicht im Militärrecht. Sie liegt in ihrem Signal: Der Staat verabschiedet sich stillschweigend von der Überzeugung, dass Seelsorge eine öffentliche Ressource ist.

Ich halte das für eine Form staatlicher Selbstsäkularisierung. Nicht weil der Staat religiöser werden müsste. Sondern weil er den gesellschaftlichen Beitrag der Kirchen neu bewertet, ohne darüber eine grundsätzliche Debatte zu führen. Gerade angesichts wachsender geopolitischer Unsicherheiten erscheint dieser Schritt widersprüchlich. In Krisenzeiten wird regelmässig über Resilienz, psychische Belastbarkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt gesprochen. Seelsorge leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Sie ist keine kirchliche Sonderleistung, sondern eine gesellschaftliche Ressource.

Armeeseelsorge statt Sonderstatus

Die Freikirchen verlangen keine Rückkehr zur Dienstbefreiung. Wer dienstpflichtig ist, soll seinen Beitrag leisten. Entscheidend ist jedoch, wo dieser den grössten Nutzen entfaltet. Die Armeeseelsorge bietet dafür eine überzeugende Möglichkeit. Sie begleitet Angehörige der Armee, unabhängig von ihrer Weltanschauung. Gerade in einer Zeit, in der Resilienz und psychische Gesundheit an Bedeutung gewinnen, bringen Pastorinnen und Pastoren Kompetenzen in Krisenbegleitung, Gesprächsführung und ethischer Orientierung mit, die der Armee unmittelbar zugutekommen. Die Armeeseelsorge steht seit einigen Jahren auch für Pastorinnen und Pastoren mit freikirchlichem Hintergrund offen.

Fazit

Es wäre wichtig gewesen, die Kirchen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Vielleicht wäre das Ergebnis dasselbe gewesen. Vielleicht wären aber auch Übergangsregelungen oder ein stärkerer Fokus auf die Armeeseelsorge entstanden. Gute Gesetze entstehen nicht allein durch Mehrheiten, sondern dadurch, dass jene gehört werden, die unmittelbar betroffen sind. Gerade weil der Staat heute stärker denn je auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt angewiesen ist, sollte er den Dialog mit den Kirchen nicht reduzieren, sondern bewusst pflegen. Gute Gesetze entstehen dort, wo der Staat bereit ist zuzuhören – gerade dann, wenn nur wenige unmittelbar betroffen sind.

Zum Autor: Peter Schneeberger ist Dozent für Praktische Theologie am TSC, Berater und Dozent der FEG Schweiz und der Präsident vom Dachverband Freikirchen und christliche Gemeinschaften Schweiz.

Datum: 02.07.2026
Autor: Peter Schneeberger
Quelle: Livenet

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