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Parmelin, die Heilsarmee – und eine späte Versöhnung

Bundespräsident Guy Parmelin umrahmt von der Spitze der nationalen und internationalen Heilsarmee im Schloss Chillon
Der Bundespräsident Parmelin und der weltweite General der Heilsarmee Lyndon Buckingham trafen sich im ehrwürdigen Schloss Chillon – genau an dem Ort, wo einst eine Salutistin wegen religiösen Übereifers als Gefangene gehalten wurde.

«Die Gefangene von Chillon» titelt die NZZ vom 27. Juni die Geschichte: «Eine Heilsarmee-Aktivistin beschäftigt den Bundesrat, das britische Unterhaus und das Bundesgericht.»

Man zählte das Jahr 1888: Schloss Chillon ist noch kein Touristenmagnet, sondern dient als Gefängnis des Kantons Waadt. Die prominenteste Insassin ist die 23jährige Schottin Charlotte Stirling. Ihr Verbrechen: Sie bot in Orbe VD Kinderstunden an und warb dabei für den Beitritt zur Heilsarmee – was einige Eltern in Aufregung versetzte und dazu führte, dass die eifrige Salutistin wegen «Proselytismus» zu 100 Tagen Haft verurteilt wurde.

Die militante Armee Christi

Der Hintergrund: «Die Verurteilung Stirlings war Teil der heftigen Auseinandersetzung zwischen der jungen Freikirche und der einheimischen Bevölkerung», so die NZZ. «Es kam zu Handgreiflichkeiten, Verfolgungsjagden und politischen Massnahmen, an denen sowohl die erbosten Bürger wie auch die junge Freikirche eine Mitschuld hatten.»

Die Heilsarmee, 1865 von William und Catherine Booth in London gegründet, nahm den «Krieg» in den ersten Jahren ernst: Sie trat im Kampf um das Seelenheil der Menschen und gegen die Armut «schrill und militant auf». 1882 warben Plakate in Genf: «Die Heilsarmee schlägt ihre ersten Schlachten in der Schweiz!» Zur Einordnung: In diesen Jahren gehörte es zum Stil von evangelistischen und Erweckungsbewegungen, von «Eroberung», «Krieg», «Feldzügen des Evangeliums» und so weiter zu reden und zu singen (natürlich friedlich). «Onward Christian Soldiers» (Vorwärts, Christi Streiter) zum Beispiel war ein bekanntes Lied, und es gab viele Aufrufe zum geistlichen Kampf in diesem Stil. Und selbst in neuerer Zeit zeigte «Campus Crusade for Christ» (Campus Kreuzzug für Christus, heute natürlich geändert) noch die Dynamik eines geistlichen Krieges.

Zurück zur Heilsarmee in den 1880eer Jahren: Die erste Kohorte von fünf jungen Engländern jedenfalls gewann rasch neue Anhänger – und die stiessen häufig auf erbitterten Widerstand: «Ihre Versammlungen wurden regelmässig von wütenden Bürgern gestört, und musizierende Heilsarmisten wurden durch die Städte gejagt.»

Halleluja aus dem Zellenfenster

Das Schicksal der Charlotte Stirling in Chillon «eignete sich für beide Seiten hervorragend, um den Konflikt weiter anzufachen», so die NZZ. «Für die Gegner der Freikirche war Stirling die Vertreterin einer lauten, fremden und aufdringlichen religiösen Bewegung. Die Heilsarmee stilisierte sie zur Märtyrerin, die für Gebet, Gesang und Glaubenseifer im Gefängnis schmachten musste.» Die Heilsarmee-Leiter Arthur und Catherine Booth-Clibborn ernannten sie zur «Gefangenen von Chillon» und setzten sich vom See aus mit Booten und per Sprachrohr mit ihr in Verbindung. «Stirling antwortete aus dem Fenster ihrer Zelle mit Halleluja-Rufen und schwenkte ihr Taschentuch», so die Zeitung «Le National Suisse». In der Schweizer Presse warf ihr Schicksal grosse Wellen: Liberale Zeitungen bezeichneten die Haftstrafe als «grausam» und überrissen, auch wenn «das Benehmen jener übereifrigen Anhängerin der verhassten Sekte nicht ganz unbestraft bleiben dürfte», so die NZZ im Oktober 1888.

Juristisches Hin und Her

Die Bemühungen um die Freilassung der prominent gewordenen Gefangenen führten nach Bern: Eine Heilsarmee-Delegation besuchte Bundesrat Louis Ruchonnet, den Vorsteher des EJPD. Der Erfolg: Stirling wurde bedingt freigelassen – unter der Auflage, auf öffentliche religiöse Aktivitäten zu verzichten und zu ihren Eltern zurückzukehren. Was sie ablehnte: Sie hätte damit ja das Urteil anerkannt. Sie erhob ihrerseits Beschwerde gegen den Kanton, reiste mit ihren Eltern nach England zurück und kehrte zur Verbüssung der restlichen 49 Tage Haft in die Schweiz zurück, als das Bundesgericht die Beschwerde im März 1889 abwies.

Aber der Weg war gebahnt. Noch 1889 erkannte das Bundesgericht – in einer anderen Sache – die Heilsarmee als religiöse Vereinigung an «und ebnete damit den Weg für eine Annäherung und Versöhnung», so die NZZ.

Der gute Bundesrat

Bundesrat Louis Ruchonnet erwies sich in dieser Phase als Bahnbrecher religiöser Freiheit. Als in einer Petition versucht wurde, das Jesuitenverbot in der Schweiz auf die Heilsarmee auszudehnen, schrieb der Justizminister an das Parlament: «Gegen die Person Jesu Christi wurden dieselben Beschuldigungen, Klagen und Vorwürfe erhoben und die Bevölkerung wurde auf dieselbe Weise gegen ihn aufgehetzt, wie jetzt gegen die Heilsarmee.» Es dauerte noch fünf Jahre, bis alle Verbote und Einschränkungen gegen die Heilsarmee aufgehoben wurden.

Die NZZ schliesst: «Über 130 Jahre später dürften Bundespräsident Parmelin und der Heilsarmee-General Buckingham auf Schloss Chillon nun auch die letzten atmosphärischen Störungen ausgeräumt haben.» Heidi Imboden, die ab 1. Juli 2026 die Stiftung Heilsarmee Schweiz als Präsidentin des Stiftungsrats leiten wird, war beim Gespräch im Schloss Chillon dabei und schreibt: «Wir danken Bundespräsident Parmelin für diesen Austausch. Nach den schwierigen Anfangsjahren, die unsere Organisation in der Schweiz erlebt hat, sehen wir den Empfang durch Bundespräsident Parmelin als Zeichen der Wertschätzung für unsere Arbeit im Dienst der Bevölkerung und der Schwächsten.»

Zum Autor: Reinhold Scharnowski ist Pfarrer, Netzwerker und Redaktor. 21 Jahre war er Pfarrer der FEGs in Thun und Steffisburg, dazu Leiter von DAWN Europo und drei Jahre Missionar in Bolivien. Heute im «Unruhestand», seit 2012 aktiv als Redaktor bei Livenet.

Datum: 29.06.2026
Autor: Reinhold Scharnowski
Quelle: Livenet

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